Die Energieeinsparungsverordnung – kurz EnEV genannt – ist eine Maßnahme um die politische Zielsetzung eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen. Im Großen und Ganzen gibt sie Bauherren und Projektentwicklern auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) beim Neubau von Wohn- oder Gewerbeimmobilien bautechnische Standardanforderungen zum reduzierten und möglichst effizienten Energieverbrauch vor. Dabei müssen Grenzwerte für den Jahresenergieverbrauch eingehalten werden.
Welche Rolle spielt die Photovoltaik für die EnEV?
Auf den ersten Blick hat die EnEV ja zunächst nur etwas mit dem primären Energieverbrauch und die Ziele diesen auf vorgeschriebene Mindestwerte zu begrenzen zu tun. Am 1. Januar 2016 ist allerdings die zweite Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten – und die darin vorgeschriebenen höheren energetischen Standards für Neubauten sind ohne erneuerbare Energiequellen nicht zu erreichen: Seit diesem Stichtag müssen Neubauten einen um 25% niedrigeren Primärenergiebedarf erreichen. Gerade in Bezug auf mögliche Förderungen durch die KFW ist das entscheidend- heute muss man beim Energieverbrauch besser als der EnEV-Standard sein, um die Förderung zu beziehen.
Die Lösung lautet: Photovoltaikanlagen. Denn sie können helfen, den Primärenergiebedarf zu senken. Denn der prognostizierte monatliche Ertrag von Photovoltaikanlagen wird dem errechneten Stromverbrauch des Neubaus gegenübergestellt.
Da die Anlage lokal installiert und für den Eigenverbrauch ausgelegt sein muss, senkt sie für den Kunden darüber hinaus auch die Haushaltsstromkosten.